Rechtliches
AGB
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Paul-Luca Schaub, handelnd unter der Bezeichnung Apex Flow, Wittener Straße 13, 36275 Kirchheim (im Folgenden „Auftragnehmer"), und seinen Auftraggebern (im Folgenden „Auftraggeber") im Bereich Video Editing, Content-Produktion und KI-Videoproduktion.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt auf Basis individueller Vereinbarungen Dienstleistungen im Bereich:
- Video Editing und Videoschnitt (Reels, Ads, Social-Media-Content)
- KI-gestützte Videoproduktion und -bearbeitung
- Content-Strategie und Postproduktion
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Auftragsbestätigung.
§ 3 Mitwirkungspflichten & Rohmaterial
Hinweis: Der Auftragnehmer ist ausschließlich als technischer Dienstleister tätig. Er bearbeitet das vom Auftraggeber bereitgestellte Material, prüft dieses jedoch nicht auf urheberrechtliche Zulässigkeit.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, ausschließlich solches Bild-, Video-, Audio- und sonstiges Material (im Folgenden „Rohmaterial") zur Verfügung zu stellen, an dem er alle erforderlichen Nutzungsrechte besitzt oder für das er die entsprechenden Lizenzen erworben hat. Dies umfasst insbesondere:
- Videoaufnahmen, Fotos und Grafiken
- Musik, Soundeffekte und Audiospuren
- Schriften, Logos und Markenzeichen
- Footage von Dritten, Stockmaterial sowie KI-generierte Inhalte
Der Auftraggeber versichert mit Übergabe des Rohmaterials, dass er zur Nutzung und zur Übertragung der Bearbeitungsrechte vollumfänglich berechtigt ist.
§ 4 Haftungsausschluss für Urheberrechtsverletzungen
Der Auftragnehmer haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen, die durch vom Auftraggeber bereitgestelltes Material entstehen.
Der Auftragnehmer übt eine rein technische Tätigkeit als Video-Editor aus. Er ist weder verpflichtet noch in der Lage, das übergebene Material auf mögliche Rechtsverletzungen gegenüber Dritten zu überprüfen. Eine inhaltliche oder urheberrechtliche Prüfung des Rohmaterials ist nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer vollumfänglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Urheberrechtsverletzung durch das vom Auftraggeber bereitgestellte Material entstehen. Diese Freistellungspflicht umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung, insbesondere Anwaltskosten und Gerichtskosten.
Eine Haftung des Auftragnehmers für Urheberrechtsverletzungen ist ausgeschlossen, sofern der Auftragnehmer das rechtsverletzende Material nicht selbst beschafft hat und die Rechtsverletzung für ihn bei Bearbeitung nicht offensichtlich erkennbar war.
Im Fall von Abmahnungen oder sonstigen urheberrechtlichen Inanspruchnahmen durch Dritte ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren und alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen.
§ 5 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Der Auftragnehmer behält das Recht, die erstellten Arbeiten im Rahmen seiner Portfolio-Präsentation zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 6 Vergütung & Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. zu berechnen.
§ 7 Korrekturschleifen & Abnahme
Im vereinbarten Leistungsumfang enthaltene Korrekturschleifen sind im Angebot festgelegt. Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden gesondert berechnet.
Meldet der Auftraggeber nach Lieferung innerhalb von 7 Werktagen keine Beanstandungen, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen.
§ 8 Allgemeine Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Gesamthaftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach auf die vom Auftraggeber im jeweiligen Einzelauftrag gezahlte Nettovergütung begrenzt.
§ 9 Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.